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Stadt- und Landcampingplatz am Ufer der Yonne in Burgund in der Nähe von Sens

2.67 (6 Bewertungen) Verifiziert Pont-sur-Yonne, Bourgogne-Franche-Comté, Frankreich #s006007

Übernachten kann man hier so

  • Zelt

  • Wohnwagen

  • Van

  • Wohnmobil

  • Dachzelt

Über diesen Platz

Entdecken Sie unseren Campingplatz in Burgund am Flussufer, der eine außergewöhnliche natürliche Kulisse für Ihren Familienurlaub bietet. Genießen Sie eine große Grünfläche, die für alle Urlauber geeignet ist, auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, da es angepasste Toiletten und einen Transferrollstuhl gibt, der die Fortbewegung erleichtert. Camper im Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil profitieren für mehr Komfort von drei über das Gelände verteilten Sanitäranlagen. Familien mit Kindern werden die hochwertigen Freizeiteinrichtungen wie den Spielplatz und die Hüpfburgen zu schätzen wissen. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Bedürfnisse zu erfüllen und bietet eine Reihe praktischer Dienstleistungen an, darunter einen Fahrradverleih, um die Ufer der Yonne zu erkunden, eine Gemeinschaftslounge mit kostenlosem WLAN und eine Rezeption, die auf Anfrage auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar ist. Für Ihren Einkauf von Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs verfügen wir auch über einen Shop vor Ort. Buchen Sie jetzt Ihre Ferienunterkunft für unvergessliche Momente im Burgund, mit Freizeitaktivitäten im Freien, Entspannung und Tourismus in der Region.

Perfekt für...

Wanderer, Radtouristen, Naturliebhaber, Familien, Paare...

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Dein Gastgeber

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Ausstattung

  • Trinkwasser

  • Grill

  • Kühlschrank

  • Esstisch

  • Einfache Küchenutensilien

  • Geschirr und Besteck

Verfügbare Plätze

Der Gastgeber ist durch unseren Partner AXA versichert

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Standort/Stellplatz

Bring selbst
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Große Stellplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile
Unser Campingplatz in Yonne bietet geräumige 100 m² große Stellplätze, perfekt für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile.
Komfort und Service:
Jeder Stellplatz verfügt über einen Stromanschluss (europäische Steckdose erforderlich, an der Rezeption erhältlich) und moderne Toiletten mit Warmwasserduschen. Auch ein Abstellplatz für Wohnmobile ist zugänglich.
Vorschriften und Ausrüstung:
Maximal 6 Personen pro Stellplatz.
Ein großes Zelt erlaubt.
Inklusive: 10A Strom, WLAN an der Rezeption, Picknicktische, Grills.
Tiere sind erlaubt, sofern sie an der Leine geführt und beaufsichtigt werden.
Mietoptionen:
Für einen komfortablen Aufenthalt im Burgund bieten wir auch Mobilheime zur Miete an.
Jetzt buchen
Genießen Sie einen Aufenthalt in der Natur der Yonne, sei es für ein Wochenende, einen Familienurlaub oder einen romantischen Kurzurlaub.

ab € 9,99 pro Nacht
Max. Personen
6 Personen
Stellplätze
20 Stellplätze
100m2

Dein Gastgeber, Camping

2.67 (6 Bewertungen)

Akzeptanzrate: 100%

Camping spricht
  • Englisch

  • Französisch

Tipps

  • Die prächtige Kathedrale von Sens (die erste gotische Kathedrale Frankreichs) und die Museen von Sens

  • Kartfahren in Toucy, Reiten, Tennis, Fußball

  • Sonntagsmarkt in Pont-sur-Yonne, Supermärkte mit Bio-Abteilungen in der Stadt 500 m entfernt, Bio-Supermarkt 10 km entfernt, überdachter Markt in Sens

  • Three Kings Bar, Le Parisien Café, Le Commerce Café, Nell's Pub

  • Le Parisien Café, Le Commerce Café, Aux Trois Rois Restaurant, Old Bridge Pizza

Umgebung

Auf diesem Campspace
  • Fluss oder Bach

  • Stadtgebiet

Was man in der Umgebung finden kann
  • See

  • Fluss oder Bach

  • Stadtgebiet

Dinge, die man tun kann
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    Wandern

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    Radfahren

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    Reiten

Nachhaltigkeit

  • Mülltrennung

  • Ökologische Reinigungsprodukte

  • Wassersparmaßnahmen

Weitere Info

Stornierungsbedingungen

Gäste, die mindestens 30 Tage vor dem Anreisedatum stornieren, erhalten eine Rückerstattung des von ihnen gezahlten Betrags ( exkl. Campspace-Gebühren). Bei einer Stornierung zwischen 14 und 30 Tagen vor dem Anreisedatum werden 50% der Kosten erstattet. Andernfalls wird der Betrag nicht zurückerstattet.

Regeln

CAMPING-INTERNE REGELN I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ARTIKEL 1. ALLGEMEINE REGELN Die Bestimmungen dieser Ordnung gelten automatisch für alle Personen, denen der Aufenthalt auf dem Gelände des Campingplatzes l'Île d'Amour gestattet wird, sowie für Besucher für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022. ARTIKEL 2. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN Um das Gelände betreten, sich dort niederlassen und aufhalten zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung des Campingplatzleiters oder seines Vertreters. Sie sind verpflichtet, für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Ordnung des Campingplatzes sowie für die Einhaltung und Anwendung dieser Hausordnung zu sorgen. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die vorbehaltlose Akzeptanz der Bestimmungen dieser Ordnung und die Verpflichtung zu deren Einhaltung voraus. ARTIKEL 3. POLIZEIFORMALITÄTEN Jede Person, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz bleiben möchte, muss sich zunächst beim Betreiber oder seinem Vertreter ausweisen, die Verwaltungsformalitäten erledigen und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung der auf dem Campingplatz abgestellten Fahrzeuge sowie die verschiedenen Versicherungsbescheinigungen vorlegen. Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern erhalten nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern Zutritt. ARTIKEL 4. INSTALLATION Das Zelt oder der Wohnwagen und die dazugehörige Ausrüstung müssen gemäß den Anweisungen des Verwalters oder seines Vertreters am angegebenen Ort aufgestellt werden, wobei dessen Grenzen zu beachten sind. Pro Stellplatz ist nur ein Fahrzeug zulässig, das auf demselben Stellplatz abgestellt werden muss. Zusätzliche Fahrzeuge müssen außerhalb des Campingplatzes auf dem Parkplatz abgestellt werden. ARTIKEL 5. EMPFANGSBÜRO Der Campingplatz ist geöffnet: • Von 8 bis 22 Uhr das ganze Jahr über. Während der Öffnungszeiten ist die Rezeption besetzt: • ab 12 Uhr bis 18 Uhr Montag bis Sonntag. An der Rezeption finden Sie alle Informationen zu den Serviceleistungen des Campingplatzes, Informationen zu Verpflegungsmöglichkeiten, Sportanlagen, Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und verschiedenen Adressen, die nützlich sein könnten. Den Nutzern steht ein Beschwerdebuch bzw. eine spezielle Mailbox zur Entgegennahme von Beschwerden zur Verfügung. Beschwerden werden nur berücksichtigt, wenn sie unterschrieben und datiert sind, möglichst präzise sind und sich auf relativ junge Ereignisse beziehen. ARTIKEL 6. ZAHLUNG DES AUFENTHALTS Der Aufenthalt ist bei der Ankunft im Voraus an der Rezeption zu bezahlen. Für Daueraufenthalter ist die monatliche Beitragszahlung jeweils zum 1. des Monats im Voraus zu leisten. Der Preis ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. es hängt von der Anzahl der Übernachtungen vor Ort und den gewählten Optionen ab. Die Nachtzählung erfolgt von Mittag bis Mittag. Für die Bewohner der freien Stellplätze ist die Anreise nach 12 Uhr möglich. bis 20 Uhr und Abreisen vor 12 Uhr. Für Unterkunftsmieter ist die Anreise nach 16.00 Uhr möglich. bis 20 Uhr und Abfahrten vor 11 Uhr. Mieter von Unterkünften müssen eine Kaution hinterlegen, die den Zustand und die Unversehrtheit der gemieteten Ausrüstung garantiert. Diese wird innerhalb der Woche nach der Abreise vollständig zurückerstattet, sofern keine Reinigung erforderlich ist und keine Schäden oder fehlende Ausstattung festgestellt werden. Jeder Zahlungsverzug führt automatisch zur Kündigung des Vertrags und zur sofortigen Räumung des Campingplatzes, unbeschadet der Zahlung der fälligen Beträge. ARTIKEL 7. LÄRM UND STILLE Die Campingplatzbenutzer werden dringend gebeten, jeglichen Lärm oder Gespräche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Tongeräte müssen entsprechend angepasst werden. Der Verschluss von Fahrzeugtüren und Kofferraum sollte möglichst unauffällig sein. Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr muss absolute Ruhe herrschen. und 7 Uhr morgens, außer in Ausnahmefällen, die vom Manager genehmigt werden. ARTIKEL 8. BESUCHER Nach der Genehmigung durch den Manager oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der Kunden, die sie empfangen, auf den Campingplatz gelassen werden. Der Kunde muss seine Besucher an der Rezeption abholen und diese dürfen den Campingplatz unter keinen Umständen betreten, ohne die entsprechende Genehmigung des Managers zu haben oder außer in Fällen, in denen der Kunde sie an der Rezeption abholt. Das Befahren des Campingplatzes mit motorisierten Fahrzeugen von Besuchern ist ohne vorherige Zustimmung des Betreibers verboten. ARTIKEL 9. FAHRZEUGVERKEHR UND PARKEN Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von weniger als 10 Kilometern/Stunde fahren. Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist der Verkehr verboten. und 7 Uhr morgens Auf dem Campingplatz dürfen nur die Fahrzeuge der dort untergebrachten Gäste verkehren. Das Parken auf dem Mietgrundstück darf zudem weder den Verkehr behindern noch Neuankömmlinge bei der Ansiedlung behindern. Die alleinige Verantwortung für die Fahrzeuge der Kunden liegt weiterhin in deren Verantwortung. Bei einem Feststecken im Schlamm kann der Campingplatz nicht haftbar gemacht werden und der Kunde kann bei Schäden am Gelände, die durch die Fahrzeuge des Campingplatzes oder seiner Besucher verursacht werden, zum Schadensersatz aufgefordert werden. ARTIKEL 10. WARTUNG UND ERSCHEINUNGSBILD DER EINRICHTUNGEN Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der sanitären und elektrischen Anlagen, beeinträchtigen könnte. Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in andere als die dafür vorgesehenen Leitungen einzuleiten. Die „Caravaner“ und. „Reisemobilnutzer“ dürfen ihr Abwasser ausschließlich in den dafür vorgesehenen Einrichtungen entsorgen. Hausmüll, Abfälle aller Art, Papier, müssen in die dafür vorgesehenen Tonnen geworfen und sortiert und in die dafür vorgesehenen Tonnen verteilt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschriften zur Trennung von Haushaltsabfällen einzuhalten. Andernfalls wird ihm die in Artikel 21 vorgesehene pauschale Geldstrafe auferlegt. Das Spülen von Geschirr und Wäsche ist außerhalb der dafür vorgesehenen Spülbecken strengstens untersagt. Bei Bedarf wird die Wäsche im gemeinschaftlichen Trockenraum aufgehängt. Allerdings wird es bis 10 Uhr morgens in der Nähe von Notunterkünften geduldet, unter der Bedingung, dass es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es sollte niemals aus Bäumen hergestellt werden. Bepflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Den Kunden ist es untersagt, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder etwas einzupflanzen. Ebenso ist es nicht gestattet, den Standort einer Anlage mit eigenen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzugraben. Für etwaige Schäden an Vegetation, Zäunen, Gelände oder Campingplatzeinrichtungen haftet der Verursacher. Die während des Aufenthalts genutzten Räumlichkeiten sind in dem Zustand zu hinterlassen, in dem der Kunde sie bei Betreten der Räumlichkeiten vorgefunden hat. ARTIKEL 11. SICHERHEIT a) Feuer Offenes Feuer (Holz, Kohle usw.) ist strengstens verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des Managers vor und unterliegt der alleinigen Verantwortung der Kunden. Öfen müssen in einem guten Betriebszustand gehalten und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten sowie ein frei zugängliches Notruftelefon und das Sicherheitsrezeptheft befinden sich an der Rezeption. Auf dem gesamten Campingplatz sind Evakuierungspläne vorhanden, die Ihnen bei Bedarf als Orientierung dienen. b) Flug Die Leitung haftet nur für Gegenstände, die gegen einen Beleg im Büro hinterlegt werden und hat eine allgemeine Aufsichtspflicht auf dem Campingplatz. Der Kunde bleibt jederzeit für seine eigene Anlage verantwortlich und muss die Anwesenheit verdächtiger Personen dem Manager melden. Obwohl für Sicherheit gesorgt ist, werden Campingplatzgäste dazu angehalten, alle üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Ausrüstung zu treffen. ARTIKEL 12. SPIELE In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden. Kinder müssen immer unter der Aufsicht ihrer Eltern stehen. ARTIKEL 13. VERÖFFENTLICHUNG Diese in allen Teilen verbindliche Hausordnung ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Es wird dem Kunden auf Anfrage ausgehändigt. Jede Person, die den Campingplatz l'Île d'Amour betritt, ist verpflichtet, diese Vorschriften zu respektieren und jede Anwesenheit auf dem Campingplatz setzt die vollständige und uneingeschränkte Einhaltung aller dieser Vorschriften voraus. ARTIKEL 14. VERSTOSS GEGEN DIE INTERNE ORDNUNG Falls ein Kunde den Aufenthalt anderer Kunden stört oder die Bestimmungen der Hausordnung nicht einhält, kann der Manager oder sein Vertreter diese mündlich oder, wenn er dies für notwendig erachtet, schriftlich dazu auffordern, die Störungen zu beenden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Geschäftsführer nach entsprechender Aufforderung den Vertrag kündigen. Im Falle einer Straftat kann der Geschäftsführer die Polizei einschalten. Die Gendarmerie, die Stadtpolizei, der Verwalter und das Personal des Campingplatzes sind jeweils in ihrem eigenen Bereich für die Durchsetzung dieser Vorschriften verantwortlich, die auf dem Campingplatz ausgehängt werden. II. BESONDERE BEDINGUNGEN Der Campingplatz ist ein ganzjährig geöffneter Freizeitplatz, eine Übernachtung ist jedoch nicht möglich. Alle Zuschläge (zusätzliches Zelt, zusätzliche Person, Besucher, zusätzliches Fahrzeug, Auto, Motorrad, Boot oder Anhänger, Haustier) müssen an der Rezeption deklariert werden; Die Preise richten sich nach der Saison und dem Tagespreis, der auf der Preisliste am Eingang und an der Rezeption angegeben ist. Die von den Anlagen des Benutzers abgedeckte Fläche darf 30 % der Fläche seines Standorts nicht überschreiten. Der Stellplatz ist ausschließlich für die Aufstellung eines Zeltes, Wohnwagens, Wohnmobils oder Mobilheims zur Freizeitnutzung bestimmt, sonstige Nutzungen sind ausgeschlossen, eine Untervermietung durch den Nutzer ist untersagt. Darüber hinaus darf der Benutzer unter keinen Umständen kommerzielle Aktivitäten auf der Site organisieren. Da der Campingplatz als Überschwemmungsgebiet eingestuft ist, müssen alle Fahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile gemäß den geltenden Vorschriften über ihre Mobilität verfügen. Die genannten Fahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile können jederzeit umgestellt werden, wenn die Organisation des Campingplatzes dies erfordert und wir den Eigentümer einfach darüber informieren. Der Kunde darf diesen Ort unter keinen Umständen als Hauptwohnsitz nutzen und darf vom Verwalter auch keine entsprechenden Dokumente oder Bescheinigungen einholen. Auf dem Gelände ist keine Bebauung möglich. ARTIKEL 15. VERSICHERUNG Der Nutzer ist verpflichtet, bei einer anerkannt solventen Gesellschaft eine Versicherung gegen Feuer, Explosion, Mietrisiken und Nachbarschaftsregress abzuschließen und der Rezeption eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Der entsprechende Versicherungsnachweis ist bei jedem Aufenthaltsbeginn und jeder Saison für Hausgäste an der Rezeption vorzulegen. ARTIKEL 16. WARTUNG UND ERSCHEINUNGSBILD DER EINRICHTUNGEN Für Anwohner gilt, dass Wohnwagen, Wohnmobile, Mobilheime und alle dazugehörigen Geräte regelmäßig (mindestens einmal jährlich) gewartet werden müssen. ARTIKEL 17. TIERE Tiere werden (ausgenommen Tiere der Kategorien 1 und 2) unter folgenden Bedingungen akzeptiert: • Muss an der Leine geführt werden • Zugang zu Toiletten verboten • Lassen Sie sie nicht allein • Obligatorischer Impfausweis mit Nachweis der Tollwutimpfung • Ihre Herren bleiben zivilrechtlich allein für sie verantwortlich • Hunde und andere Großtiere müssen an der Leine geführt werden und dürfen nie frei herumlaufen. • Die Exkremente müssen von den Besitzern eingesammelt werden. Bei Strafe wird pro festgestelltem Verstoß eine Geldstrafe von 10 € verhängt. ARTIKEL 18. ELEKTRISCHE AUSRÜSTUNG Für den Anschluss an eine elektrische Klemme muss der Benutzer über ein 3x2,5 mm²-Kabel und einen europäischen Stecker „P17“ verfügen. Das Kabel muss aus Sicherheitsgründen geschützt werden. Pro Standort darf nur eine 10A-Steckdose verwendet werden. Gegebenenfalls muss der Kunde beim Bauleiter die Möglichkeit zur Anmietung einer zweiten Zusatzsteckdose erfragen. Bei Mehrfachanschlüssen fallen zusätzlich 10,- €/Tag/Steckdose an. Das Öffnen oder Verändern der elektrischen Anschlüsse ist strengstens untersagt. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung im Falle eines Stromschlags oder daraus resultierender Schäden an der Ausrüstung der Kunden ab. Es ist strengstens verboten, Gegenstände an die Stromanschlüsse des Campingplatzes zu stellen oder aufzuhängen. ARTIKEL 19. ZUBEHÖR Das Abdecken Ihrer Anlage mit einer Schutzplane im Winter ist zulässig, sofern diese zwischen dem 1. April und dem 1. Oktober entfernt wird. Die Nutzung eines Gartenpavillons aus Rohren ist zwischen dem 1. April und dem 1. Oktober gestattet, sofern seine Abmessungen 3 m x 3 m nicht überschreiten. ARTIKEL 20. ES IST VERBOTEN: hat. Die vorhandenen Einrichtungen des Campingplatzes in irgendeiner Weise zu verändern: Strom, Wasser, Gebäude, Park, Bäume, Zäune usw. (diese Liste ist nicht vollständig). B. Um Zäune auf den Grundstücken zu bauen. C. Zum Bau von Gartenhäusern. D. Außerhalb der geplanten Zeiträume können Sie Ihre Anlage mit einer Plane abdecken. e. Zur Lagerung gebrauchter Gegenstände können Unterstände aus Holz, Blech oder anderen Materialien hinzugefügt werden. F. Wohnwagen oder Wohnmobile ihrer Fortbewegungsmittel (Räder und Deichsel) zu berauben. G. Zur Errichtung dauerhafter Überdachungen, deren Beschaffenheit und Stabilität eine Baugenehmigung erfordern würde. Zugelassen sind Vorzelte aus Segeltuch oder handelsüblichen Kunststoffen, sofern ihre Länge maximal 50 % der Wohnwagenlänge beträgt, die Breite auf 2,50 m begrenzt ist, die Farbe der Wohnwagenfarbe und dem Erscheinungsbild des Campingplatzes entspricht und keine feste Befestigung am Wohnwagen erfolgt. H. Unsachgemäße Verwendung von Wasser (Anschließen von Rohren, Transport in Kanistern usw.) zum Gießen von Pflanzen oder zum Waschen von Fahrzeugen oder Booten. ich. Installation von Geräten aller Art mit einer elektrischen Leistung von mehr als 2 KWh (Klimaanlagen, Heizungen usw.). Bei Überschreitung dieses Wertes kann der Zugang zum Strom vom Terminal gesperrt werden und der Betreiber kann auf eigenen Wunsch den Zugangsvertrag des Kunden zu den Anlagen unverzüglich kündigen. ARTIKEL 21. SORTIMENT VON ABFÄLLEN UND SPERRGÜTERN – STRAFE – KAUTION Auf dem Campingplatz l'Île d'Amour wird aktiv Müll getrennt. Alle Kunden und Besucher werden gebeten, die ausgehängten Sortierhinweise zur Trennung von Wertstoffen und Glasverpackungen vom Hausmüll zu beachten. Den Kunden stehen farbige Behälter und differenzierte Säcke zur Verfügung. Es wird eine systematische Kontrolle der Müllsäcke durchgeführt. Jeder Zuwiderhandelnde erhält beim ersten Mal eine Verwarnung, im Wiederholungsfall eine Strafe von 50 Euro. Zu diesem Zweck müssen alle Kunden, die länger als 8 Tage auf dem Campingplatz bleiben, eine Kaution in Höhe von 50 € hinterlegen, die am Ende der Saison bzw. am Ende des Aufenthalts zurückerstattet oder im Falle einer Strafe eingelöst wird. Im letzteren Fall muss die Kaution zurückgezahlt werden. Darüber hinaus wird für die Ablagerung von Abfällen und Sperrmüll durch die Nutzer eine Gebühr von 30 € pro Kubikmeter erhoben, die der Abholung und Entsorgung auf der Deponie entspricht. III. Mietbedingungen für Unterkünfte ARTIKEL 22. REGISTRIERTE VERMIETUNG Alle Mietverträge sind personengebunden und können unter keinen Umständen übertragen oder untervermietet werden. ARTIKEL 23. KAUTION Der Mietvertrag kommt erst mit Vertragsabschluss und Eingang einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zuzüglich der Mietkosten und einer Reiserücktrittsversicherung (sofern abgeschlossen) zustande. ARTIKEL 24. ZAHLUNGSBILANZ Der Restbetrag für Ihren Aufenthalt im Camping-Caravaning oder in der Mietunterkunft muss 15 Tage vor Anreise vollständig bezahlt werden. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise wird kein Rabatt gewährt. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung des Kunden, dass er seinen Ankunftstermin verschieben muss, steht der Standort 24 Stunden nach dem im Mietvertrag angegebenen Ankunftstermin zur Verfügung. ARTIKEL 25. KAUTION Bei Mietunterkünften ist bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 300 € (nur Kreditkarte, Banküberweisung oder Bargeld) zu hinterlegen. Die vollständige Rückgabe erfolgt innerhalb der Woche nach der Abreise, sofern keine Reinigung erforderlich ist und keine Schäden oder fehlende Ausstattung festgestellt werden. ARTIKEL 26. STORNIERUNG Im Falle einer Stornierung wird Ihnen die Anzahlung für den Mietpreis einbehalten bzw. bleibt diese, bei einer Stornierung weniger als 15 Tage vor Anreise, als Entschädigung für die Vertragsverletzung fällig. ARTIKEL 27. ANZAHL DER BEWOHNER PRO UNTERKUNFT Die Zahl der auf dem Gelände oder in der Mietunterkunft übernachtenden Personen darf unter keinen Umständen die bei der Ankunft angegebene oder in der Mietunterkunft zugelassene Personenzahl überschreiten, auch nicht für eine Nacht. Jeder weiteren Person wird der Zutritt zum Campingplatz l'Île d'Amour verweigert. Das unbefugte Aufstellen eines Zeltes im Garten der Mietunterkunft ist verboten. ARTIKEL 28. ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG DES MIETERS Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obliegt dem Mieter. Der Campingplatz lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl, Feuer, Unwetter, Überschwemmung usw. sowie im Falle eines Brandes ab, der in die zivilrechtliche Haftung des Mieters fällt. Geschehen in Pont sur Yonne, 1. Dezember 2021


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